DBV Deutsche Beamten Krankenversicherung AG
impressum

Tino Hahn und Steffan Schließmann

 

Vision B

- die neue Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen - mit medizinischem Service

Mehr als nur Krankenversicherungsschutz

Vision B bietet umfangreichen Versicherungsschutz bei ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlung sowie bei Vorsorgeuntersuchungen - optimal abgestimmt auf Ihren Beihilfeanspruch.

  Vision B, die neue Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen - mit medizinischem Service
Medizinischer Kundendienst macht optimale Behandlung möglich.

Hervorragender Schutz bei Krankheitskosten, kombiniert mit umfassenden medizinischen Dienstleistungen - das ist Vision B.

Vision B kümmert sich in allen Fragen rund um die Gesundheit um Sie. Unser medizinisches E xpertenteam informiert Sie über Therapiemöglichkeiten, findet spezialisierte Ärzte, hoch qualifizierte Kliniken usw. Modernste Technik ermöglicht den Zugriff auf das weltweit neueste Wissen rund um Ihre Gesundheit.

Darüber hinaus ist die Deutsche Klinik für Diagnostik (DKD) unser Kooperationspartner. So können Sie neueste Erfahrungen und Techniken durch unser E xpertenteam nutzen.

Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, den medizinischen Kundendienst zu nutzen - Sie entscheiden, wann und in welcher Form Sie von der Unterstützung und Beratung profitieren möchten!

Angebotsanforderung Beihilfeberechtigte

Die Leistungen des Tarifes VisionB
VISION, die Krankenversicherung mit medizinischem Service schützt Sie außerdem umfassend vor Krankheitskosten. Hier können Sie sich über die Leistungen informieren.

 

VISION B50T

VISION B30

VISION B20

Ambulante Leistungen

Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern

50%

30%

20%

Psychotherapie*

50%

30%

20%

Arznei- und Verbandmittel (Bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,- € sind 80 % der Kosten erstattungsfähig)

50%

30%

20%

Ma ximaler Jahresselbstbehalt für Arznei- und Verbandmittel

100 €

60 €

-- **

Heil- und Hilfsmittel

50%

30%

20%

Sehhilfen

50%

30%

20%

- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem ma x. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von

300 €

300 €

300 €

- bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem ma x. Rechnungsbetrag pro Jahr von

100 €

100 €

100 €

Fahrtkosten zum Arzt (in besonderen Fällen, z.B. Unfall, Notfall)

50%

30%

20%

 

 

VISION B50T

VISION B30

VISION B20

Stationäre Leistungen

Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung)

50%

30%

20%

Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung

über Tarif BW2 / BWE versicherbar

Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung

über Tarif BW2 versicherbar

Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

50%

30%

20%

Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland

50%

30%

20%

 

 

VISION B50T

VISION B30

VISION B20

Zahnärztliche Leistungen

Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen

50%

30%

20%

Kieferorthopädie ***

50%

30%

20%

Zahnersatz *** (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes)

50%

30%

20%


Angebotsanforderung Beihilfeberechtigte

* ab der 31. Sitzung werden 80% der genannten Leistungssätze erstattet.

** für Kinder und Jugendliche ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, kein Selbstbehalt zu erfüllen.

*** in den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,- €, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000,- €, erstattungsfähig. Die Staffelung entfällt bei zahnärztlicher Heilbehandlung aufgrund von Unfällen und schweren Erkrankungen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.

 

Altersvorsorge