Vision B
- die neue Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen - mit medizinischem Service
Mehr als nur Krankenversicherungsschutz
Vision B bietet umfangreichen Versicherungsschutz bei ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlung sowie bei Vorsorgeuntersuchungen - optimal abgestimmt auf Ihren Beihilfeanspruch.
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Medizinischer Kundendienst macht optimale Behandlung möglich.
Hervorragender Schutz bei Krankheitskosten, kombiniert mit umfassenden medizinischen Dienstleistungen - das ist Vision B.
Vision B kümmert sich in allen Fragen rund um die Gesundheit um Sie. Unser medizinisches E xpertenteam informiert Sie über Therapiemöglichkeiten, findet spezialisierte Ärzte, hoch qualifizierte Kliniken usw. Modernste Technik ermöglicht den Zugriff auf das weltweit neueste Wissen rund um Ihre Gesundheit.
Darüber hinaus ist die Deutsche Klinik für Diagnostik (DKD) unser Kooperationspartner. So können Sie neueste Erfahrungen und Techniken durch unser E xpertenteam nutzen.
Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, den medizinischen Kundendienst zu nutzen - Sie entscheiden, wann und in welcher Form Sie von der Unterstützung und Beratung profitieren möchten!
Die Leistungen des Tarifes VisionB
VISION, die Krankenversicherung mit medizinischem Service schützt Sie außerdem umfassend vor Krankheitskosten. Hier können Sie sich über die Leistungen informieren.
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VISION B50T |
VISION B30 |
VISION B20 |
Ambulante Leistungen |
Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern |
50% |
30% |
20% |
Psychotherapie* |
50% |
30% |
20% |
Arznei- und Verbandmittel (Bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,- € sind 80 % der Kosten erstattungsfähig) |
50% |
30% |
20% |
Ma ximaler Jahresselbstbehalt für Arznei- und Verbandmittel |
100 € |
60 € |
-- ** |
Heil- und Hilfsmittel |
50% |
30% |
20% |
Sehhilfen |
50% |
30% |
20% |
- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem ma x. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von |
300 € |
300 € |
300 € |
- bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem ma x. Rechnungsbetrag pro Jahr von |
100 € |
100 € |
100 € |
Fahrtkosten zum Arzt (in besonderen Fällen, z.B. Unfall, Notfall) |
50% |
30% |
20% |
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VISION B50T |
VISION B30 |
VISION B20 |
Stationäre Leistungen |
Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung) |
50% |
30% |
20% |
Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung |
über Tarif BW2 / BWE versicherbar |
Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung |
über Tarif BW2 versicherbar |
Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus |
50% |
30% |
20% |
Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland |
50% |
30% |
20% |
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VISION B50T |
VISION B30 |
VISION B20 |
Zahnärztliche Leistungen |
Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen |
50% |
30% |
20% |
Kieferorthopädie *** |
50% |
30% |
20% |
Zahnersatz *** (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes) |
50% |
30% |
20% |
* ab der 31. Sitzung werden 80% der genannten Leistungssätze erstattet.
** für Kinder und Jugendliche ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, kein Selbstbehalt zu erfüllen.
*** in den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,- €, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000,- €, erstattungsfähig. Die Staffelung entfällt bei zahnärztlicher Heilbehandlung aufgrund von Unfällen und schweren Erkrankungen
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.
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