DBV Deutsche Beamten Krankenversicherung AG
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Tino Hahn und Steffan Schließmann

 

Bundesbahnbeamte und deren Angehörige erhalten über die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) Leistungen zu anfallenden Krankheitskosten

Die Leistung bietet aber keinen vollständigen Versicherungsschutz – so dass in vielen Leistungsbereichen Eigenanteile und Zuzahlungen verbleiben. Dem tragen wir mit unserer Ergänzungsversicherung (Tarif EVK) Rechnung. Diese bietet Ihnen u.a. folgende Leistungen:

Wir erstatten nach Vorleistung durch die KVB 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für:

  Bundesbahnbeamte und deren Angehörige erhalten über die KVB Leistungen zu anfallenden Krankheitskosten
  • Leistungen der Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger (bis zu den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung), höchstens 10 % des Rechnungsbetrages.
  • ärztlich verordnete Arznei und Verbandmittel, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages
  • ärztlich verordnete Heilmittel, höchstens 20% des Rechnungsbetrages.
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel (Brillengläser, Brillenfassungen bis EUR 110,00, Kontaktlinsen, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Gummistrümpfe, Hör-, Sprechgeräte, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, handgetriebene Krankenfahrstühle, Herz-Überwachungsgeräte, Milchpumpen, künstliche Augen, Sauerstoffkonzentratoren, orthopädische Schuhe (Eigenanteil EUR 50,00) sowie Geräte zur Selbstbehandlung und -kontrolle, wenn dadurch die erstattungsfähigen Aufwendungen für Heilbehandlungen insgesamt gesenkt werden können, höchstens 20 % des Rechnungsbetrages.
  • Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung. Voraussetzung ist, dass sie von einem niedergelassenen und approbierten Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" oder einem Psychol. Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten durchgeführt wird, jedoch maximal 30 Sitzungen im Kalenderjahr. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Versicherers gewährt; höchstens bis 20 % des Rechnungsbetrages.
  • Zahnärztliche Leistung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe), Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Pardontiums, Zahnersatz (auch Reparaturen), Zahn- und Kieferregulierungen (kieferorthopädische Behandlung) und funktionsanalytische und funktionstherapeutsiche Leistungen (Gnathologie), höchstens 20 % des Rechnungsbetrages, jedoch für zahntechnische Leistungen und gesondert berechnungsfähige Materialien 30 %.
  • gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, höchstens 20% des Rechnungsbetrages..
  • Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Transport zur oder von der stationären Behandlung bis zum nächstgelegenen, für die Behandlung geeigneten Krankenhaus.
  • Heilbehandlungen während vorübergehender Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu 100 %, incl. medizinisch notwendigem Rücktransport

Vertragsbedingungen EVK

Hier finden Sie eine Broschüre, die die wichtigsten Beihilferegelungen erläutert.

Broschüre Beihilferecht

 

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